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1. |
Anmeldung/Relsebestätlgung
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1.1 |
Mit der Reiseanmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter
"Rubens Feriendienst" den Abschluß des Reisevertrages
verbindlich an. Die Reiseanmeldung kann nur schriftlich
erfolgen. Der Reisevertrag wird erst dann verbindlich,
wenn wir Ihnen die Buchung der Reise schriftlich
bestätigen.
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1.2 |
Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen
Verpflichtungen aller angemeldeten Personen einzustehen.
Er haftet dafür für alle von ihm angemeldeten
Teilnehmer. Der Anmelder bestätigt, das er
Vertragspartner des "Rubens Feriendienstes" ist und das
die Reise von den einzelnen Teilnehmern bzw. deren
gesetzlichen Vertretern genehmigt wurde. Der Anmelder
hat alle Reiseteilnehmer bzw. deren gesetzliche
Vertreter über den Inhalt des Vertrages und der
diesbezuglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu
informieren. |
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1.3 |
Innerhalb dreier Wochen erhalten Sie die
Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen Angaben über
die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält.
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1.4 |
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, gilt dieses als ein neues Angebot, an das
wir 14 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns
innerhalb 14 Tagen die Annahme erklären.
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2. |
Bezahlung
Zwei Wochen nach Vertragsschluß leisten Sie eine
Anzahlung. Sie beträgt 30% des gesamten Reisepreises.
Die Restzahlung wird spätestens sechs Wochen vor
Fahrtantritt fällig. Die Fälligkeit des Restreisepreises
teilen wir Ihnen rechtzeitig mit.
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3. |
Leistungen/Preise
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3.1 |
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt
sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt
und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der
Buchungsbestätigung. Soweit eine Reise im Prospekt nich
anders ausgeschrieben ist, umfaßt der Preis die Hin- und
Rückfahrt mit dem Bus, Beherbergung sowie Halb- oder
Vollpension in der gebuchten Unterkunft sowie die im
Prospekt angegebenen Ausflüge.
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3.2 |
Falls ein Reisender einzelne Leistungen infolge
vorzeitiger Rückreise aus zwingenden Gründen nicht in
Anspruch nimmt, wird sich der Reiseveranstalter bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Das ist nicht erforderlich, wenn
die Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer
Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften
entgegenstehen. Der Veranstalter ist berechtigt, 20% des
erstatteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen
und Kosten einzubehalten.
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4. |
Beanstandungen
Beanstandungen sind unverzüglich dem Busfahrer, der
Hotelleitung oder dem Reiseveranstalter zu melden, um
dem Reiseveranstalter Gelegenheit zu geben, Abhilfe zu
schaffen.
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5. |
Leistungs-und Preisänderungen
Anderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach
Vertragsschluß notwendig werden und die nicht vom
Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigefLihrt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Wir können vier Monate nach
Vetragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des
Gesamtreisepreises verlangen, wenn sich nach
Vetragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen die
Preise der Leistungsträger, insbesondere die
Beförderungskosten, die Abgaben fUr bestimmte Leistungen
wie Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren erhöht
haben oder für die betreffende Reise geltende
Wechselkursänderungen eingetreten sind. |
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6. |
Rücktritt durch den Kunden |
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6.1 |
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Ihnen wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
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6.2 |
Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus
Gründen (mit Ausnahme von unter 9. geregelten Fällen
höherer Gewalt) nicht antreten, die vom
Reiseveranstalter nicht zu vertreten sind, können wir
angemessenen Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen.
Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und die anderweitige Verwendung der
Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen
unbenommen, den Nachweis zu führen, daß im Zusammenhang
mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden
sind, als die von uns in der Pauschale ausgewiesenen
Kosten.
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6.3 |
Ein Rücktritt von bis zu 10% der angemeldeten Teilnehmer
ist kostenlos, gegen einen Aufpreis von Eur 3,00 pro
Person ist ein Rücktritt von bis zu 20% der angemeldeten
Teilnehmer kostenlos. Unser pauschalierter Anspruch auf
Rücktrittsgebühren für weitere Rücktritte beträgt:
bis zum 43. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;
-
vom 42. Tag an vor Reiseantritt 60% des Reisepreises.
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7. |
Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Der Veranstalter kann den Reisevertrag kündigen,
- ohne Einhaltung einer Frist, wenn die
Durchführung der Reise trotz einer
entsprechenden Abmahnung von einzelnen Reisenden
nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn
sich jemand in starkem Maße vertragswidrig
verhält. Der Veranstalter behält jedoch den
Anspruch auf den Reisepreis, den der einzelne
Störer zu tragen gehabt hatte. Der Veranstalter
muß sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die
aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch
genommener Leistungen erlangt werden.
- wenn die Durchführung der Reise nach
Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den
Veranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil
die ihm im Falle der DurchfUhrung entstehenden
Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten
würden. Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters
besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden
Umstände zu vertreten hat (z.B.
Kalkulationsfehler) oder wenn er diese Umstände
nicht nachweisen kann oder wenn er nicht
versucht hat, dem Reisenden ein vergleichbares
Ersatzangebot zu unterbreiten. Der Reisende
erhält im Falle des Rücktritts durch den
Veranstalter die eingezahlte Anzahlung zurück. |
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8. |
Außergewöhnliche Umstände |
| 8.1 |
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluß nicht
vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere
Unruhen, Naturkatastrophen usw.) erheblich erschwert,
geflihrdet oder beeinträchtigt, können sowohl der
Resisende als auch der Veranstalter den Vertrag
kündigen. Der Veranstalter zahlt dann den eingezahlten
Reisepreis zurück, kann jedoch fUr die erbrachten
Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
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| 8.2 |
Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der
Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen
Maßnahmen zu treffen, die Reisenden zurückzubefördern.
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| 8.3 |
Kann der Reiseveranstalter das gebuchte Objekt aus
ausgewöhnlichen Gründen, die nach der Buchung
eingetreten sind und die er nicht zu vertreten hat,
nicht zur Verfügung stellen, ist er berechtigt, die
Gruppe auf ein gleichwertiges Objekt in der gleichen
Region umzubuchen. Aussergewöhnliche Gründen sind z. B.
der Verkauf des Objektes durch den Inhaber oder der
Entzug der Betriebsgenehmigung durch die Kommune.
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9. |
Gewährleistung/Haftung
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| 9.1 |
Wir stehen im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmanns ein für:
-die gewissenhafte Reisevorbereitung:
-die sorgfliltige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger (Busunternehmer, Hoteliers):
-die Richtigkeit der Beschreibung aller in den
Prospekten angegebenen Reiseleistungen;
-die ordnungsgemäße Erbringung aller vertraglich
vereinbarten Reiseleistungen;
-ein Verschulden der mit der Leistungserbringung
betrauten Personen. |
| 9.2 |
Dem Reisenden stehen die Rechte aus dem
Reisevertragsgesetz (so §§ 651 a ff BGB) zu.
|
| 9.3 |
Sofern der Veranstalter einen Umstand zu vertreten hat,
der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende
Schadensersatz verlangen.
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| 9.4 |
Unsere vertragliche Haftung auf Schadensersatz ist
insgesamt auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns
herbeigefUhrt worden ist. Diese Beschränkung
gilt auch, soweit wir für einen Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich sind. |
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10. |
Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung |
| 10.1 |
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reise sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der
Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Dies
sollte im eigenen interesse schriftlich geschehen. Nach
Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend
machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die
Ansprüche geltend zu machen. |
| 10.2 |
Ihre Ansprüche verjähren 6 Monate nach dem Ende der
Reise. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem
der Veranstalter die von Ihnen geltend gemachten
Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus
unerlaubter Handlung verjähren 3 Jahre nach Beendigung
der Reise.
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11. |
Sonstiges
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11.1 |
Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche
gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
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11.2 |
Der
Reiseveranstalter ist für
Schadensersatzansprüche versichert nach
italienischem Gesetz: Nr. 1084 - 27/12177 Art.
15LTR 51/86
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12.0 |
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Livorno -
Italien.
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Reiseinformationen
Reisedokumente:
Reisepaß oder Personalausweis, auch für die
Transfers durch Österreich oder die Schweiz.
Telefonieren:
Vorwahl nach Italien: 00 39, Vorwahl von Italien
nach Deutschland 0049, Österreich 0043, Schweiz
0041. Man kann telefonieren mit Münzen und
Telefonkarten, die bei längeren Gesprächen zu
empfehlen sind.
Notrufe:
Erste Hilfe (pronto soccorso): 118 - ACI
(Pannenhilfe): 116 - Polizei: 113 - Feurwehr
(vigili dei fuoco): 115 |
Allgemeine Öffnungszeiten
Banken: vorwiegend vormittags von 8.20 -13.20
Uhr. 15.00 -16.00 Uhr
Samstag und Sonntag geschlossen.
Tankstellen (außer Autobahnen): Mittags sowie an
Sonnund Feiertagen geschlossen ( I Tankstelle
pro Ort geöffnet). Geschäfte: vorwiegend von
9-13 Uhr und 15.30 -19.30 Uhr, regionale und
jahreszeitliche Abweichungen sind möglich; in
den Touristenorten sind die Geschäfte abends
durchweg länger geöffnet. Museen: in der Regel
sind die Museen Montags geschlossen. Es gibt
Jedoch zunehmend Museen, die Ausnahmen machen.
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Botschaft der Bundesrepublik
Deutschland:
Via Po, 25 c: 00198 Rom - Tel. 06/884741
Weitere Informationen:
Staatl. ital. Fremdenverkehrsamt ENIT,
Kaiserstr, 65, 60329 Frankfurt. Tel. 069/237430
Diese Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch
auf Vollständigkeit.
Änderungen bleiben vorbehalten! Alle Angaben
sind ohne Gewähr.
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