ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

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1. Anmeldung/Relsebestätlgung
1.1 Mit der Reiseanmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter "Rubens Feriendienst" den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung kann nur schriftlich erfolgen. Der Reisevertrag wird erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung der Reise schriftlich bestätigen.
1.2 Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller angemeldeten Personen einzustehen. Er haftet dafür für alle von ihm angemeldeten Teilnehmer. Der Anmelder bestätigt, das er Vertragspartner des "Rubens Feriendienstes" ist und das die Reise von den einzelnen Teilnehmern bzw. deren gesetzlichen Vertretern genehmigt wurde. Der Anmelder hat alle Reiseteilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter über den Inhalt des Vertrages und der diesbezuglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren.
1.3 Innerhalb dreier Wochen erhalten Sie die Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält.
1.4 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, gilt dieses als ein neues Angebot, an das wir 14 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb 14 Tagen die Annahme erklären.
2. Bezahlung
Zwei Wochen nach Vertragsschluß leisten Sie eine Anzahlung. Sie beträgt 30% des gesamten Reisepreises. Die Restzahlung wird spätestens sechs Wochen vor Fahrtantritt fällig. Die Fälligkeit des Restreisepreises teilen wir Ihnen rechtzeitig mit.
3. Leistungen/Preise
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Soweit eine Reise im Prospekt nich anders ausgeschrieben ist, umfaßt der Preis die Hin- und Rückfahrt mit dem Bus, Beherbergung sowie Halb- oder Vollpension in der gebuchten Unterkunft sowie die im Prospekt angegebenen Ausflüge.
3.2 Falls ein Reisender einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Das ist nicht erforderlich, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Der Veranstalter ist berechtigt, 20% des erstatteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten.
4. Beanstandungen
Beanstandungen sind unverzüglich dem Busfahrer, der Hotelleitung oder dem Reiseveranstalter zu melden, um dem Reiseveranstalter Gelegenheit zu geben, Abhilfe zu schaffen.
5. Leistungs-und Preisänderungen
Anderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigefLihrt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wir können vier Monate nach Vetragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtreisepreises verlangen, wenn sich nach Vetragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten, die Abgaben fUr bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind.
6. Rücktritt durch den Kunden
6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2 Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter 9. geregelten Fällen höherer Gewalt) nicht antreten, die vom Reiseveranstalter nicht zu vertreten sind, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, daß im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale ausgewiesenen Kosten.
6.3 Ein Rücktritt von bis zu 10% der angemeldeten Teilnehmer ist kostenlos, gegen einen Aufpreis von Eur 3,00 pro Person ist ein Rücktritt von bis zu 20% der angemeldeten Teilnehmer kostenlos. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren für weitere Rücktritte beträgt:
bis zum 43. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;
- vom 42. Tag an vor Reiseantritt 60% des Reisepreises.
 
7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Der Veranstalter kann den Reisevertrag kündigen,
- ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung von einzelnen Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maße vertragswidrig verhält. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis, den der einzelne Störer zu tragen gehabt hatte. Der Veranstalter muß sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden.
- wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihm im Falle der DurchfUhrung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden. Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn er diese Umstände nicht nachweisen kann oder wenn er nicht versucht hat, dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot zu unterbreiten. Der Reisende erhält im Falle des Rücktritts durch den Veranstalter die eingezahlte Anzahlung zurück.
8. Außergewöhnliche Umstände
8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen usw.) erheblich erschwert, geflihrdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Resisende als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Der Veranstalter zahlt dann den eingezahlten Reisepreis zurück, kann jedoch fUr die erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
8.2 Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, die Reisenden zurückzubefördern.
8.3 Kann der Reiseveranstalter das gebuchte Objekt aus ausgewöhnlichen Gründen, die nach der Buchung eingetreten sind und die er nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung stellen, ist er berechtigt, die Gruppe auf ein gleichwertiges Objekt in der gleichen Region umzubuchen. Aussergewöhnliche Gründen sind z. B. der Verkauf des Objektes durch den Inhaber oder der Entzug der Betriebsgenehmigung durch die Kommune.
9. Gewährleistung/Haftung
9.1 Wir stehen im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für:
-die gewissenhafte Reisevorbereitung:
-die sorgfliltige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (Busunternehmer, Hoteliers):
-die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten angegebenen Reiseleistungen;
-die ordnungsgemäße Erbringung aller vertraglich vereinbarten Reiseleistungen;
-ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
9.2 Dem Reisenden stehen die Rechte aus dem Reisevertragsgesetz (so §§ 651 a ff BGB) zu.
9.3 Sofern der Veranstalter einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadensersatz verlangen.
9.4 Unsere vertragliche Haftung auf Schadensersatz ist  insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigefUhrt worden ist. Diese Beschränkung gilt auch, soweit wir für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
10. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Dies sollte im eigenen interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Ansprüche geltend zu machen.
10.2 Ihre Ansprüche verjähren 6 Monate nach dem Ende der Reise. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren 3 Jahre nach Beendigung der Reise.
11. Sonstiges
11.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
11.2 Der Reiseveranstalter ist für Schadensersatzansprüche versichert nach italienischem Gesetz: Nr. 1084 - 27/12177 Art. 15LTR 51/86
12.0 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Livorno - Italien.
 

Reiseinformationen

Reisedokumente:
Reisepaß oder Personalausweis, auch für die Transfers durch Österreich oder die Schweiz.

Telefonieren:
Vorwahl nach Italien: 00 39, Vorwahl von Italien nach Deutschland 0049, Österreich 0043, Schweiz 0041. Man kann telefonieren mit Münzen und Telefonkarten, die bei längeren Gesprächen zu empfehlen sind.
 
Notrufe:
Erste Hilfe (pronto soccorso): 118 - ACI (Pannenhilfe): 116 - Polizei: 113 - Feurwehr (vigili dei fuoco): 115

Allgemeine Öffnungszeiten

Banken: vorwiegend vormittags von 8.20 -13.20 Uhr. 15.00 -16.00 Uhr
Samstag und Sonntag geschlossen.
Tankstellen (außer Autobahnen): Mittags sowie an Sonnund Feiertagen geschlossen ( I Tankstelle pro Ort geöffnet). Geschäfte: vorwiegend von 9-13 Uhr und 15.30 -19.30 Uhr, regionale und jahreszeitliche Abweichungen sind möglich; in den Touristenorten sind die Geschäfte abends durchweg länger geöffnet. Museen: in der Regel sind die Museen Montags geschlossen. Es gibt Jedoch zunehmend Museen, die Ausnahmen machen.



Botschaft der Bundesrepublik
Deutschland:

Via Po, 25 c: 00198 Rom - Tel. 06/884741

Weitere Informationen:
Staatl. ital. Fremdenverkehrsamt ENIT,
Kaiserstr, 65, 60329 Frankfurt. Tel. 069/237430 Diese Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Änderungen bleiben vorbehalten! Alle Angaben sind ohne Gewähr.
 

 

Organizzazione tecnica
 
Rubens snc - Via Sardegna, 31
57016 VADA (Livorno) - Italien
 
Piazza Ivan Iori, 14
57023 CECINA (LI) - Italien
Tel. 0039.0586.635762
Fax 0039.0586.636031

e.mail:
rubensfe@rubens.191.it
 
Holzhauser Kirchweg 20
32479 Hille - Deutschland
Tel.  0571.4049582
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